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Wenn es über ein reines Urlaubsziel hinausgeht

Gerade in der heutigen Zeit denken viele Menschen über das Auswandern nach. Dies allerdings will wohl durchdacht sein – schließlich ist Auswandern kein Türkei-Lastminute Urlaub und erfordert einige dringende vorherige Informationen. Die hier aufgeführten Hinweise erheben natürlich keinen Anspruch auf dauerhafte Gültigkeit, sondern können sich, je nach Rechtsprechung, zeitweilig ändern.

Das Aufenthaltsrecht

Derzeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine erlaubte Aufenthaltsdauer von vorerst bis zu 5 Jahren, die allerdings verlängert werden kann. Für den Anfang erhält man unter Vorlage eines gültigen Reisepasses eine Aufenthaltserlaubnis von 2 Jahren, es sei denn, man kann den Nachweis über Immobilieneigentum in der Türkei erbringen. Ferner ist unumgänglich nachzuweisen, dass man sich selbst unterhalten kann. Nach der heutigen Gesetzeslage der Türkei kann keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Allerdings wird einer Verlängerung in der Regel nur dann widersprochen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht.

Arbeiten in der Türkei

Wer mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet oder EU-Bürger ist, kann eine Sonderarbeitserlaubnis erhalten. Für alle anderen Einwanderer gilt: Eine Arbeitserlaubnis wird nach Antrag nur dann erteilt, wenn es zum einen die Konjunktur erlaubt und zum anderen dadurch keinem türkischen Staatsbürger ein Arbeitsplatz strittig gemacht wird. Anders verhält es sich jedoch mit potenziellen Arbeitnehmern, die in einem ausländischen Unternehmen arbeiten möchten und dort eine wichtige Schlüsselposition einnehmen werden.

Kosten und Gebühren

In der Türkei fallen für Einwanderer einige Kosten an, die natürlich unbedingt mit bedacht werden sollten. So kostet beispielsweise ein Aufenthaltstitel im ersten Monat 4 Euro, in den Folgemonaten 2 Euro. Gleiches gilt für die Arbeitserlaubnis, von dessen Kosten auch Ehepartner und Kinder türkischer Staatsbürger nicht befreit werden. So kostet eine befristete Arbeitserlaubnis derzeit rund 30 Euro, eine Arbeitserlaubnis für Selbstständige schlägt mit 300 Euro zu Buche.

Wohnen in der Türkei 

Wer in die Türkei einwandern möchte, braucht natürlich auch eine dauerhafte Bleibe. Der Preis richtet sich natürlich nach Größe und Umgebung der Wohnung. Eine Dreizimmerwohnung in Alanya, Erstbezug, kostet derzeit rund 300 Euro monatlich. Wer schon vorab die Möglichkeit genutzt hat und Kapital angespart hat, kann natürlich auch eine Immobilie erwerben. Die Preise hierfür sind im Vergleich zu deutschen Immobilien geringer. So kann man in Bodrum zum Beispiel schöne Häuser in Strandnähe erhalten. Mit einer Wohnfläche von rund 153 m² und einem traumhaften Blick auf das Meer kostet das ganze ungefähr 190.000 Euro. Es empfiehlt sich allerdings hierüber noch genauere Informationen einzuholen, da dies nur Beispiele sind, die natürlich nicht dauerhaft aktuell sind.

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